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"Hier mein Geheimnis. Es ist ganz einfach: Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar."
Antoine de Saint-Exupéry, Der kleine Prinz ______________________________ Juristerei und soziale Arbeit? Das kann man doch nicht miteinander vereinen. Dieser Aussage muss ich widersprechen. Nach meinem Referendariat am Landgericht Regensburg entschied ich mich in der freien Wirtschaft tätig zu werden. Allerdings musste ich schon nach Kurzem feststellen, dass ich nicht dafür geeignet bin, tägllich unzählige Stunden vor dem Computer zu sitzen. Mir fehlte die menschliche Komponente. Deshalb absolvierte ich einen Personalmanagementkurs, da ich im Bereich Arbeitsrecht tätig werden wollte. Doch während dieser dreimonatigen Zusatzausbildung merkte ich, dass ich mich auch in dieser Branche nicht wiederfinde.
Ich wollte mein juristisches Wissen mit der Arbeit mit Menschen,die ich in schwierigen Bereichen ihres Lebens begleiten und unterstützen darf, mit einander vereinen. Und so entschied ich mich, den Berufsweg der Berufsbetreuerin einzuschlagen, den ich nun mit sehr großer Freude ausübe. Auch werde ich vom Gericht als Verfahrenspflegerin in Betreuungsverfahren eingesetzt, d.h. ich werde vom Gericht in anderen Betreuungsverfahren als meinen eigenen, bestellt um ein Gutachten zu einer speziellen Rechtshandlung, z.B. Verkauf eines Grundstücks zu verfassen. Rechtliche Betreuung heißt, dass ich mich um alle rechtlichen und sozialen Angelegenheiten in den übertragenen Aufgabenkreisen kümmere. Nicht umfasst sind Tätigkeiten wie zum Beispiel häusliche Pflege, Fahrten jeglicher Art oder auch Einkäufe. | | |
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